Hinweispflicht

Als Stiftung, die chronisch kranke Kinder und ihre Familien begleitet und unterstützt, legen wir großen Wert auf ein verantwortungsvolles Handeln, Transparenz und die Einhaltung geltender Gesetze und Richtlinien. Sollten Sie innerhalb des Bunten Kreises auf mögliche Missstände oder Verstöße aufmerksam werden, möchten wir Sie ermutigen, diese anzusprechen und zu melden. Mit unserem anonymen Meldeformular schaffen wir einen geschützten Weg, um Hinweise vertraulich und sicher einzureichen. Damit tragen Sie dazu bei, Fehlverhalten aufzudecken, Risiken frühzeitig zu erkennen und unsere gemeinsame Arbeit zu schützen.

Fall melden

Haben Sie innerhalb des Bunten Kreises Kenntnis genommen von einem Missstand/Verstoß oder einem geplanten Vorhaben, das eine Ordnungswidrigkeit, Straftat oder Rechtsverstoß darstellt, melden Sie dies bitte umgehend über unser anonymes Meldeformular. Über diesen Link oder den QR-Code gelangen Sie zum anonymen Formular nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
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Hinweisgeberschutz

Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes sind gemäß § 10 HinSchG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 13 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist. Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschungsfrist für die Dokumentation von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beträgt drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens (§ II Abs. 5 HinSchG). Eine Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Sie sind berechtigt, Auskunft bezüglich der im Rahmen von Meldeverfahren nach dem Hinweisgeberschutzgesetz über Sie gespeicherten Daten zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten ihre Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung ihre Löschung zu fordern.