Geldauflagen & Bußgelder
Geldauflagen sinnvoll einsetzen
Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Bußgeldstrafen und Geldauflagen gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen zuzuweisen.
Der Bunte Kreis erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist in die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München geführte überregionale Liste für gemeinnütztige Einrichtungen aufgenommen (DB-Nr. 7525).
Deshalb bitten wir Sie: Berücksichtigen Sie den Bunten Kreis bei der Zuteilung von Geldauflagen und tragen Sie damit ein Stück weit dazu bei, uns bei unserer Nachsorgearbeit zu unterstützen. Das Geld fließt direkt in die Hilfe für chronisch-, krebs-, und schwerstkranke Kinder und ihre Familien.
Konto für gerichtliche Zuweisungen:
Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN: DE42 7315 0000 0000 0464 66
BIC: BYLADEM1MLM
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Spendenservice
Ihr Kontakt:
Susanne Tuna
Telefon: 0821 / 400 4823
E-Mail: susanne.tuna@bunter-kreis.de