Geldauflagen & Bußgelder

Geldauflagen sinnvoll einsetzen

Wir helfen
gerne weiter.
 

Unsere Bussgeldbetreuung

Susanne Tuna
0821 / 400-4823
susanne.tuna@bunter-kreis.de

Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, Bußgeldstrafen und Geldauflagen gemeinnützigen und wohltätigen Einrichtungen zuzuweisen.

Die Stiftung Bunter Kreis erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist in die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München geführte überregionale Liste für gemeinnütztige Einrichtungen aufgenommen (DB-Nr. 7525).

Deshalb bitten wir Sie: Berücksichtigen Sie den Bunten Kreis bei der Zuteilung von Geldauflagen und tragen Sie damit ein Stück weit dazu bei, uns bei unserer Nachsorgearbeit zu unterstützen. Das Geld fließt direkt in die Hilfe für chronisch, krebs-, und schwerstkranke Kinder und deren Familien.


Konto für gerichtliche Zuweisungen:

Sparkasse Schwaben-Bodensee

IBAN: DE91 7315 0000 0030 3034 73

BIC: BYLADEM1MLM


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Susanne Tuna.