Online-Spenden
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Ihre Zuwendung von Spenden bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EstDV)
Spenden an die Stiftung Bunter Kreis sind nach §10 EStG steuerlich abzugsfähig.
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Augsburg Stadt St.Nr. 103/147/13066, vom 25.09.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Hinweis zum Spendennachweis:
Bei Spenden bis 300 Euro reicht Ihr Kontoauszug als Spendennachweis. Wir stellen Ihnen gern auf Nachfrage eine Spendenquittung aus. Dauerspender mit wiederkehrenden Zahlungen erhalten automatisch eine Jahresspendenquittung nach Ablauf des Kalenderjahres.
Fragen zu Spenden richten Sie gerne an unseren Spendenservice unter spenderservice@bunter-kreis.de.